zur Startseite

Allgemeines

---------------

Ausgabe 1938

Ausgabe 1959

Ausgabe 1969

Ausgabe 1965

Ausgabe 1976

Ausgabe 1987

---------------

SO Strab

weitere Signale

---------------

Richtlinien

Fahren ohne Fahrzeugführer  

Bremsen-

richtlinie

 

Zweiwege-

fahrzeuge

 

 

BOStrab Ausgabe 1987

 

- Seite 1 -

 

weiter nach Seite 2

 

   

Inhaltsverzeichnis

Erster Abschnitt
Allgemeines

§ 1

Anwendungsbereich und allgemeine Begriffsbestimmungen

§ 2

Grundregeln

§ 3

Allgemeine Anforderungen an den Bau der Betriebsanlagen und Fahrzeuge

§ 4

Allgemeine Anforderungen an den Betrieb

§ 5

Technische Aufsicht

§ 6

Ausnahmen

Zweiter Abschnitt
Betriebsleitung

§ 7

Unternehmer

§ 8

Betriebsleiter

§ 9

Bestätigung als Betriebsleiter

Dritter Abschnitt
Betriebsbedienstete

§ 10

Allgemeine Anforderungen an Betriebsbedienstete

§ 11

Besondere Anforderungen an Fahrbedienstete

§ 12

Ausbildung und Prüfung der Fahrbediensteten

§ 13

Verhalten während des Dienstes

§ 14

Verhalten bei Krankheit

Vierter Abschnitt
Betriebsanlagen

§ 15

Streckenführung

§ 16

Bahnkörper

§ 17

Oberbau

§ 18

Umgrenzung des lichten Raumes

§ 19

Sicherheitsräume

§ 20

Bahnübergänge

§ 21

Signalanlagen

§ 22

Zugsicherungsanlagen

§ 23

Nachrichtentechnische Anlagen

§ 24

Energieversorgungsanlagen

§ 25

Fahrleitungsanlagen

§ 26

Rückleitungen

§ 27

Beleuchtungsanlagen

§ 28

Rohrleitungen

§ 29

Brücken

§ 30

Tunnel

§ 31

Haltestellen

§ 32

Fahrtreppen und Fahrsteige

Fünfter Abschnitt
Fahrzeuge

§ 33

Fahrzeuggestaltung

§ 34

Fahrzeugmaße

§ 35

Laufwerke

§ 36

Bremsen

§ 37

Antrieb

§ 38

Fahrsteuerung

§ 39

Stromabnehmer und Schleifer

§ 40

Signaleinrichtungen

§ 41

Bahnräumer und Schienenräumer

§ 42

Kupplungseinrichtungen

§ 43

Türen für den Fahrgastwechsel

§ 44

Fahrzeugführerplatz

§ 45

Innenbeleuchtung, Heizung und Lüftung

§ 46

Informationseinrichtungen

§ 47

Beschriftungen und Sinnbilder

§ 48

Ausrüstung für Notfälle

Sechster Abschnitt
Betrieb

§ 49

Fahrordnung

§ 50

Zulässige Geschwindigkeiten

§ 51

Signale

§ 52

Einsatz von Betriebsbediensteten

§ 53

Besetzen der Züge mit Fahrbediensteten

§ 54

Fahrbetrieb

§ 55

Teilnahme am Straßenverkehr

§ 56

Verhalten bei Mängeln an Zügen

§ 57

Instandhaltung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge

§ 58

Benutzen und Betreten der Betriebsanlagen und Fahrzeuge

§ 59

Betriebsgefährdende Handlungen

Siebenter Abschnitt
Verfahrensvorschriften

§ 60

Prüfung der Bauunterlagen für Betriebsanlagen

§ 61

Aufsicht über den Bau von Betriebsanlagen

§ 62

Abnahme

Achter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten, Schluss- und Übergangsvorschriften

§ 63

Ordnungswidrigkeiten

§ 64

Berlin-Klausel

§ 65

Inkrafttreten und Übergangsvorschriften

Anlage 1

Kennzeichnung und Sicherung von Bahnübergängen

Anlage 2

Grenzwerte für Bremsungen

Anlage 3

Sinnbild zur Kenntlichmachung von Sitzplätzen für behinderte und andere sitzplatzbedürftige Personen

Anlage 4

Signale

 

Anlage Einigungsvertrag

 

Auf Grund des § 57 des Personenbeförderungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9240-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der zuletzt durch § 70 Abs. 2 des Gesetzes vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721) geändert worden ist, wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

 

 

nach oben

 

 

zur nächsten Seite