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BOStrab Ausgabe 1965

 

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Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen

(Straßenbahn- Bau- und Betriebsordnung- BO Strab)

vom 31. August 1965

Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt
Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich  
§ 2 Allgemeine bauliche Anforderungen
§ 3  Prüfung der Unterlagen für den Bau von Betriebsanlagen
§ 4 Beaufsichtigung des Baus von Betriebsanlagen
§ 5 Abnahme von Betriebsanlagen und Fahrzeugen     
§ 6  Pflichten des Unternehmers 
§ 7 Betriebsleiter  
§ 8 Dienstanweisungen
§ 9 Überwachung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge       
§ 10 Bau und Überwachung von Fahrzeugen besonderer Bauart              
Zweiter Abschnitt
Betriebsanlagen
§ 11 Steckenführung 
§ 12 Mindestabstände
§ 13 Sicherheitsräume
§ 14 Oberbau
§ 15 Spurweite
§ 16 Signalanlagen
§ 17 Zugsicherungs- und Zugbeeinflussungsanlagen 
§ 18  Fernmeldeanlagen
§ 19  Kreuzungen mit Bahnen   
§ 20 Bahnübergänge
§ 21  Fahrleitungen
§ 22 Stromversorgungsanlagen
§ 23 Haltestellen
§ 24 Brücken 
§ 25 Tunnel  
§ 26 Unterbau und Erdbauwerke
§ 27 Fahrtreppen
Dritter Abschnitt
Fahrzeuge
§ 28 Einteilung
§ 29 Abmessungen von Fahrzeugen und Zügen              
§ 30 Fahrzeuggestaltung
§ 31 Räder
§ 32 Bahn- und Schienenräumer 
§ 33  Sandstreueinrichtungen
§ 34 Federung 
§ 35  Fahrzeugantrieb
§ 36 Bremsen
§ 37 Kupplungseinrichtungen
§ 38 Türen
§ 39  Trittstufen und Fußboden
§ 40 Fahrzeugführer und Schaffnerplätze
§ 41 Fahrgastplätze 
§ 42 Fenster und Glasscheiben
§ 43 Notausstieg 
§ 44 Elektrische Ausrüstung   
§ 45 Stromabnehmer
§ 46 Innenbeleuchtung
§ 47 Heizung und Lüftung
§ 48  Einrichtungen für Schallzeichen 
§ 49 Verständigungseinrichtungen
§ 50 Fahrsperren und Sicherheitsfahrschaltungen 
§ 51 Scheinwerfer und Stirnleuchten
§ 52 Zielschilder und Linienbezeichnungen
§ 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler    
§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger 
§ 55  Beschriftung
Vierter Abschnitt
Betrieb
§ 56 Betriebsbedienstete
§ 57 Bedienung von Betriebsanlagen 
§ 58 Zugbildung
§ 59 Ablauf des Fahrbetriebes 
§ 60 Fahrdienst
§ 61 Höchstgeschwindigkeit
§ 62  Verständigungsmittel 
§ 63 Befahren von Bahnkreuzungen
§ 64 Rückwärtsfahren und Schieben von Zügen               
§ 65 Liegengebliebene oder abgestellte Fahrzeuge      
§ 66 Ausstattung von Zügen 
§ 67  Verhalten der Fahrgäste
§ 68 Benutzen und Betreten der Betriebsanlagen
§ 69 Betriebsunfälle- und -störungen
 
Fünfter Abschnitt
Schluss- und Übergangsvorschriften
§ 70  Ausnahmen 
§ 71 Ordnungswidrigkeiten 
§ 72 Geltung im Land Berlin
§ 73 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Anlagen
1  Bestimmungen für das Messen der Mindestabstände
2 Gleisneigung und Gleisbogen
3a und 3b Radsatzschema und Radreifenprofil   
4 Signalbilder     
5 Bestimmungen für das Messen der Bremswege
6 Mindestmaße für Sitzplätze

 

 

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